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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht für Verbraucher von MindWell-Coaching

1. Teil

Geltungsbereich und Anwendbares Recht

 

1 Geltungsbereich 

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte gegenüber Verbrauchern und Unternehmern mit

 

MindWell Coaching


Vertreten durch

Daniel Angermann

Säbener Straße 154

81545 München
 

www.mindwell-coaching.de

 

nachstehend „MWC“ genannt. Die Rechtsgeschäfte können persönlich, postalisch, per Messenger, per E-Mail, im Erstgespräch oder über die Webseite zustande kommen. Mit der Anmeldung und Beauftragung durch den/ die Auftraggeber/in (im Folgenden AG genannt) gelten diese Bedingungen als angenommen.

 

(2) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich Ihrer Information. Der deutsche Text hat Vorrang bei eventuellen Unterschieden im Sprachgebrauch. 

 

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen, die der/die AG verwendet, werden von MWC nicht anerkannt, es sei denn, dass MWC ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt habe.

 

(4) In Einzelfällen verwendet MWC neben diesen AGB noch eine Zusatzvereinbarung. Diese wird gesondert zwischen den Parteien abgeschlossen und geht im Zweifelsfall diesen AGB vor.

 

2 Anwendbares Recht und Verbraucherschutzvorschriften  

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des in Deutschland geltenden UN-Kaufrechts, wenn:

a) der/die AG als Unternehmer bestellen,

b) der/die AG Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder

c) der/die AG gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

 

(2) Für den Fall, dass der/die AG Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der/die AG Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt bleiben.

 

(3) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

 

(4) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung dieser AGB.

 

(5) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung.

 

(6) Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Es besteht kein Anspruch darauf.

 

2. Teil
Zustandekommen des Vertrages, Zahlungsmodalitäten, Laufzeit der Verträge und Widerruf


3 Vertragsgegenstand  

(1) Gegenstand des Vertrages können die folgenden Leistungen sein (wobei die Auflistung nicht abschließend ist):

 

  • Coaching-Einzelgespräche

  • Mentoring

  • Training

  • Gruppen-Coaching

  • Coaching-Programm

 

(2) Sämtliche Angebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

 

4 Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten 

(1) Die Preise von MWC verstehen sich als Bruttopreise (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, angezeigt für Deutschland).

 

(2) Eine Rechnung wird grundsätzlich per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments an den/die AG versandt. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen an MWC zu zahlen.

 

(3) Der Zugang zu den jeweiligen Leistungen wird von einem vorherigen Zahlungseingang (gesamter Rechnungsbetrag) abhängig gemacht. Sobald MWC die Zahlung erhalten hat, hat der/die AG ab diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf die entsprechende Gegenleistung.

 

(4) In einigen Fällen bietet MWC auch eine Ratenzahlung an. Der Gesamtbetrag kann dabei im Vergleich zu einer vollständigen Zahlung erhöht sein. Diesen Betrag teilt MWC den/der AG vorab mit. Eine vorzeitige Kündigung einer getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung ist im Wege vorzeitiger Rückzahlung möglich. Der/die AG hat das Recht, jederzeit die vollständige Summe (dann aber den ggf. erhöhten Ratenzahlungsbetrag) vor Ablauf der vereinbarten Zeit zum Teil oder insgesamt zu zahlen. 

 

(5) Es fallen für verspätete Zahlungen sowohl beim Kauf als auch beim Ratenkauf Zinsen in Höhe von 15% (Ratenzahlungsbetrag ist in der Regel höher als bei einer Einmalzahlung) sowie Kosten für zweckentsprechende Mahnungen an. Bei nicht erfolgreichem internen Mahnwesen kann MWC die offene Forderung zur Betreibung an einen Rechtsanwalt übergeben. In diesem Fall werden dem/der AG Kosten für die Inanspruchnahme der anwaltlichen Vertretung entstehen. 

 

(6) Wurde eine Ratenzahlung vereinbart und der/die AG zahlt nach einer Mahnung in Textform und Nachfristsetzung nicht, ist MWC berechtigt, die Ratenzahlung vorzeitig zu beenden und der gesamte noch offene Betrag wird dann sofort fällig.

 

(7) Der/die AG sind nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von MWC ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen.

 

(8) Sollte der/die AG in Zahlungsverzug geraten oder sonst in Verzug, ist MWC berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. MWC ist weiterhin berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche von MWC.

​

5 Zustandekommen des Vertrages

 

(1) Bei einem Coaching bildet das vorbereitende Erstgespräch zwischen MWC und dem/der AG die Grundlage für die Beratungsleistung. Der/die AG nimmt Kontakt mit MWC per E-Mail oder Kontaktformular auf bzw. bucht ein kostenloses Erstgespräch per E-Mail/Kontaktformular. Das Erstgespräch dauert 45 Minuten. Das Erstgespräch findet telefonisch/oder per Video-Call (Link wird von MWC zur Verfügung gestellt) statt.

 

(2) Sobald der Termin ausgewählt wurde, erhält der/die AG eine Terminbestätigung per Email von MWC. In dieser E-Mail findet der/die AG außerdem die aktuellen AGB und eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten.

 

(3) Die Angaben des/der AG werden selbstverständlich nur für die Vorbereitung des Telefonates oder Video-Calls genutzt. Kommt kein Vertrag zustande, werden diese Daten umgehend gelöscht.

 

(4) Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob das Angebot für den/die AG und die Anfrage passend ist.

 

(5) Angebot: Nach einem erfolgreichen Erstgespräch erstellt MWC dem/der AG ein angepasstes Angebot. Mit der Buchung bietet der/die AG MWC den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

 

(6) Annahme: Der Vertrag zwischen dem/der AG und MWC kommt mit dem Zugang einer Bestätigungs-E-Mail der/die AG zustande.
 

(7) Als Zahlungsmöglichkeiten steht die Zahlung per Überweisung zur Verfügung. Der/die AG erhält von MWC eine Rechnung per E-Mail. 

 

(8) Weitere Termine nach Annahme werden gemeinsam vereinbart.

 

6 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Als Verbraucher steht dem/der AG nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Belehrung ein Widerrufsrecht zu.

 

(2) Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Vertrag ist in dem Moment abgeschlossen, indem der/die AG die Bestätigungs-E-Mail des Kaufs durch MWC erhält.

Der/die AG kann innerhalb von 14 Tagen den Kauf kostenfrei widerrufen.

 

(3) Bei Dienstleistungen, wie dem Coaching, gibt es hinsichtlich des Widerrufsrechts folgende Besonderheiten:

 

  1. Wenn der/die AG das Coaching kauft und MWC direkt bzw. innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen soll, verzichtet der/die AG insoweit auf das zustehende Widerrufsrecht.

  2. Darauf weise MWC direkt im Angebot mit folgendem Passus hin: „Der/die AG  verlangt ausdrücklich, dass MWC vor Ende der Widerrufsfrist von 14 Tagen mit der Leistung beginnt. Dem/der AG ist bewusst, dass Sie ihr Ihnen zustehendes Widerrufsrecht verlieren, wenn MWC die Leistung vollständig erbringt. Bei einer anteiligen Leistung an den/die AG (als Kunde) innerhalb der Widerrufsfrist steht MWC dafür - auch bei einem Widerruf - die Gegenleistung (Bezahlung) für die erbrachte Leistung zu. 

 

7 Vertragslaufzeit und Kündigung 

(1) Die jeweilige Laufzeit des Vertrages richtet sich nach dem gebuchten Coaching. In der Regel endet der Vertrag automatisch durch Erfüllung. Das bedeutet, dass der/die AG das gesamte Honorar gezahlt und MWC die entsprechende Gegenleistung erbracht hat. 

 

(2) Das außerordentliche Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht seitens MWC liegt insbesondere dann vor, wenn der/die AG mehr als 2 Mal mit den Zahlungen in Verzug geraten sind, wenn der/die AG vorsätzlich gegen Bestimmungen dieser AGB verstoßen und/oder vorsätzlich oder fahrlässig verbotene Handlungen begangt hat oder unser Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist. 

 

3. Teil
Details zum Leistungsangebot und Stornierungsbedingungen

 

8 Dauer einer Beratungseinheit sowie Ort des Coachings

(1) Das Coaching findet einzeln oder in Gruppen statt.

 

(2) Die Dauer für ein 1:1-Coaching beträgt i.d.R. 60 Minuten, für ein Erstgespräch 45 Minuten.

 

(3) Das Gruppen-Coaching endet nach 90 Minuten. 

 

(4) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, findet das Coaching per Video-Call (Link wird von MWC zur Verfügung gestellt) oder in den Räumlichkeiten von MWC statt. Dies wird vorab vereinbart.

 

9 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen

(1) Der Leistungsumfang des Produktes richtet sich nach dem Angebot.

 

(2) Wird ein gebuchter Termin wiederholt von einem Teilnehmer abgesagt, so muss kein weiterer Termin angeboten werden. Dieser Termin verfällt dann. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen. Die Zahlung für den Termin wird einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.

 

(3) Falls Termine online stattfinden, gibt es gerade bei Gruppen-Terminen die Möglichkeit die aufgezeichneten Termine nachzuschauen. Es besteht kein Anspruch darauf, live an dem Termin teilzunehmen. Die Termine werden frühzeitig mitgeteilt, so dass die Teilnehmer sich die Zeit dafür reservieren können.

 

(4) Bricht der/die AG ein gebuchtes Coaching ab, hat der/die AG keinen Anspruch auf Erstattung der geleisteten Zahlungen.

 

10 Stornierung von Coaching-Terminen durch den Kunden

(1) Wenn der/die AG Verbraucher ist, dann können der/die AG nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsmöglichkeit von dem Vertrag unter den Bedingungen unter Absatz (2) zurücktreten. 

Als Unternehmer steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu. Die Stornierungsregelungen gelten aber auch für Unternehmer. Die Erklärung der Stornierung kann ausschließlich per E-Mail an info@mindwell-coaching.de erfolgen. 

 

(2) Die Stornierungskosten betragen, je nachdem wann die Mitteilung über die Stornierung bei MWC eingeht:

 

Für Einzeltermine: 

  • bis zu 48 Stunden vor Beginn   Stornierung kostenfrei

  • ab 48 Stunden vor Beginn        100% der Gesamtvergütung

 

Für Gruppentermine gilt das Folgende:

  • bis zu 2 Wochen vor Beginn    Stornierung kostenfrei

  • ab 2 Wochen vor Beginn    50% der Gesamtvergütung bzw. Teilnahmegebühr

  • ab 48 Stunden vor Beginn    100% der Gesamtvergütung bzw. Teilnahmegebühr

 

(3) Sollte der/die AG für mehrere Personen gebucht haben, gelten diese Stornierungsbedingungen gegenüber jeder einzelnen Person.

 

(4) Bei einem Abbruch des Coachings durch den/die AG wird das volle Honorar einbehalten.

 

11 Stornierung von (Online-) Coaching seitens MWC

(1) MWC ist berechtigt, ein Gruppen-(Online-)Coaching auch kurzfristig abzusagen, falls sich nicht mindestens 3 Teilnehmer angemeldet haben.

 

(2) Ebenfalls ist MWC berechtigt, ein (Online-) Coaching (1:1 oder für Gruppen) abzusagen, falls der Coach kurzfristig erkrankt und kein Ersatz gestellt werden kann.

 

(3) In den Fällen 1 und 2 versucht MWC zunächst einen Ersatztermin zu finden. Ist dieses nicht möglich, erhält der/die AG die Teilnahmegebühr zurück. Weitergehende Kosten, wie Übernachtungs- und Reisekosten, die dem/der AG angefallen sind, werden nicht übernommen.

 

(4) Verhält sich ein Teilnehmer vertragswidrig, indem er gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, hat MWC das Recht, ihn vom (Online-) Coaching auszuschließen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Teilnehmer den Ablauf des (Online-) Coachings stört und es auch nach einer Aufforderung nicht unterlässt oder wenn ein Teilnehmer sich wiederholt nicht an getroffene Verabredungen (z.B. Terminabsprachen) hält. In diesem Fall werden keine Kosten zurückerstattet.

 

4. Teil
Rechte und Pflichten des Kunden

 

12 Nutzungsrecht an den digitalen Inhalten oder den Unterlagen aus dem Coaching

(1) Audio-/ Video- und PDF-Dateien und sonstige Unterlagen dürfen von dem/der AG und nur für die eigene Nutzung abgerufen (Download) und ausgedruckt werden. Nur in diesem Rahmen sind der Download und der Ausdruck von Dateien gestattet. Insoweit darf der/die AG den Ausdruck auch mit technischer Unterstützung Dritter (z.B. einem Copyshop) vornehmen lassen. Im Übrigen bleiben alle Nutzungsrechte an den Dateien und Unterlagen MWC vorbehalten. Das bedeutet, dass die Muster und Unterlagen und auch das vermittelte Wissen Dritten nicht zugänglich gemacht werden darf, weder kostenlos noch kostenpflichtig. Auch sind die Unterlagen nicht für den Beratungseinsatz bestimmt.

 

(2) Daher bedarf insbesondere die Anfertigung von Kopien von Dateien oder Ausdrucken für Dritte, die Weitergabe oder Weitersendung von Dateien und Unterlagen an Dritte oder die sonstige Verwertung für andere als eigene Studienzwecke, ob entgeltlich oder unentgeltlich, während und auch nach Beendigung der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von MWC.

 

(3) Die auf den Unterlagen aufgeführten Marken und Logos genießen Schutz nach dem Urhebergesetz. Der/die AG sind verpflichtet, die zugänglichen Unterlagen und Dateien nur in dem hier ausdrücklich gestatteten oder Kraft zwingender gesetzlicher Regelung auch ohne die Zustimmung von MWC erlaubten Rahmen zu nutzen und unbefugte Nutzungen durch Dritte nicht zu fördern. Dies gilt auch nach Beendigung, Widerruf oder Kündigung der Teilnahme.

 

(4) Nutzungsformen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erlaubt sind, bleiben von diesem Zustimmungsvorbehalt selbstverständlich ausgenommen.

 

13 Erhebung, Speicherung und Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten

(1) Zur Durchführung und Abwicklung einer Buchung benötigt MWC von dem/der AG die folgenden Daten:

  • Vor- und Nachname

  • Adresse

  • E-Mail-Adresse

  • bei Unternehmern auch Firmenname und USt-ID Nr.

 

(2) Bei kostenpflichtigen Leistungen müssen die Angaben zum Namen, insbesondere zum Unternehmensnamen, korrekt sein. Gleiches gilt für die Anschrift. Die Rechnungen werden auf Basis dieser Angaben erstellt. Sollten hier Korrekturen erforderlich werden, kann dies zu Mehraufwand führen, den MWC in angemessener Höhe berechnen wird.

 

(3) Bei einer Änderung der persönlichen Angaben, vor allem bei einem Wechsel der E-Mail-Adresse, teilt der/die AG diese bitte per E-Mail an info@mindwell-coaching.de mit.

 

14 Eigene Vorhaltung geeigneter IT-Infrastruktur und Software 

(1) Der/die AG ist für die Bereitstellung und Gewährleistung eines Internet-Zugangs (Hardware, Telekommunikations-Anschlüsse, etc.) und der sonstigen zur Nutzung von Onlineangeboten von MWC notwendigen technischen Einrichtungen und Software (insbesondere Webbrowser und PDF-Programme wie z.B. Acrobat Reader®, Zoom/Skype) selber und auf eigene Kosten sowie auf eigenes Risiko verantwortlich.

 

15 Allgemeine Hinweise zum Coaching durch MWC
(1) Das Coaching beruht auf Kooperation.

 

(2) Die Teilnahme am Coaching setzt eigenverantwortliche Lernbereitschaft voraus. Für diese Prozesse kann MWC keinen bestimmten Erfolg versprechen. MWC ist hierbei lediglich Prozessbegleiter und gibt Hilfestellungen, Muster und Anleitungen. Die Umsetzung und das Treffen von Entscheidungen obliegen alleine dem/der AG.

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(3) Der/die AG ist für ihre physische und psychische Gesundheit sowohl während der Sitzung als auch in der Phase zwischen den Terminen in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der/die AG möglicherweise aufgrund des Coachings durchführen, liegen im eigenen Verantwortungsbereich des/der AG. Wenn bei dem/der AG eine psychische Erkrankung vorliegt/ärztlich diagnostiziert wurde, dann ist es wichtig, dass der/die AG mit seinem/ihren Arzt abklärt, ob ein Coaching sinnvoll sein kann. MWC behält sich vor, das Coaching in solchen Fällen abzubrechen oder abzulehnen.

 

(4) MWC weist ausdrücklich darauf hin, dass das angebotene Coaching keinen Ersatz für eine Diagnose oder ärztliche bzw. psychotherapeutische Behandlung darstellt. Das Angebot von MWC richtet sich nicht an Nutzer mit einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung und an Nutzer, bei denen eine psychotische Störung (z.B. Schizophrenie), eine akute Substanzabhängigkeit oder akute Suizidalität vorliegt. In einem solchen Fall sollte der/die AG unverzüglich Kontakt mit einem Arzt oder Psychotherapeuten aufnehmen und/oder sich bei akuter Suizidalität bei der Telefonseelsorge, der deutschen Depressionshilfe oder der Polizei melden. Kontaktdaten hier finden sich im Internet.

 

16 Know-how-Schutz und Geheimhaltung

(1) Der/die AG ist sich der Tatsache bewusst, dass alle Informationen, die während der Zusammenarbeit über die Art und Weise der Leistungserbringung erhalten werden (von MWC entwickelte Ideen, Konzepte und Betriebserfahrungen (Know-how)) und die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder der Natur der Sache nach geheim zu halten sind, dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Aus diesem Grunde verpflichtet der/die AG sich, das Geschäftsgeheimnis zu wahren und über die vorgenannten Informationen Stillschweigen zu wahren.

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(2) Im Rahmen einer schriftlich abgestimmten Referenz ist der/die AG berechtigt, über die Art und Weise der Zusammenarbeit mit MWC zu sprechen/ zu schreiben.

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(3) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung wirkt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.

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(4) Nicht von der Geheimhaltung betroffen sind folgende Informationen, die

•    bereits vor Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren,

•    die unabhängig von MWC entwickelt wurden,

•    bei Informationsempfang öffentlich zugänglich waren oder sind oder anschließend ohne Verschulden des/der AG öffentlich zugänglich wurden.

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(5) Für jede Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig.

 

17 Einsatz von Subunternehmern

 

(1) MWC ist befugt, im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. 

 

(2) MWC hat mit dem Subunternehmer eine Verschwiegenheitsvereinbarung abgeschlossen.

 

5. Teil
Verschwiegenheit und Haftungsregelungen 

 

18 Verschwiegenheit beider Parteien

(1) MWC verpflichtet sich während der Dauer und auch nach Beendigung des Coaching-Programms, über alle vertraulichen Informationen von der/dem AG Stillschweigen zu bewahren.

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(2) Der/die AG ist verpflichtet, über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, von denen er/sie im Rahmen der Zusammenarbeit Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit MWC, Dritten gegenüber zu verwenden. Dies gilt auch für alle Unterlagen, die der/die AG von MWC im Rahmen des Coachings erhält oder Zugriff hat.

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(3) In Gruppenprogrammen gilt die Verschwiegenheitspflicht auch für vertrauliche Informationen der anderen Teilnehmer, die der/die AG im Rahmen des Programms über diese erfahren.

​

19 Haftung für Inhalte 

(1) Im Coaching zeigt MWC Möglichkeiten,Muster und/oder Handlungsoptionen auf und gibt ggf. allgemeine Handlungsempfehlungen. Die Umsetzungsverantwortung und das Treffen von Management-Entscheidungen obliegen allein dem/der AG. 

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(2) Bei den von MWC ausgegebenen Dateien und Dokumenten handelt es sich um Muster, die der/die AG auf seinen Bedarf anpassen muss. Eine Haftung für Vollständigkeit und Aktualität dieser Muster wird nicht übernommen.

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(3) MWC behält sich das Recht vor, die Inhalte jederzeit zu optimieren und anzupassen.

 

20 Haftungsbeschränkung

(1) MWC haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet MWC für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der/die AG regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet MWC jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. MWC haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

​

(2) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. MWC haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Angebots.

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(3) Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für Erfüllungsgehilfen von MWC.


21 Höhere Gewalt 

(1) Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrican, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignissen, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten. 

Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse, wie die unter Absatz 1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt. 

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(2) Die Partei, die zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei zeitnah. 

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(3) Im Falle einer höheren Gewalt im Sinne von Absatz 1 sind wir uns einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Coachings verbleiben für diese Zeit bei MWC. Müssten durch den/die AG noch Zahlungen geleistet werden, so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von dem/der AG zu erbringen. Für noch nicht geleistete Dienstleistungen kann der/die AG die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren. 

Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses, wird der Vertrag wieder aufgenommen. Weitergehende mögliche Schäden, trägt jede Partei für sich. 

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(4) Dauert das Ereignis länger als 6 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen. 

Die bereits durch MWC erbrachten Leistungen sind von der/dem AG zu bezahlen. Vorab bezahlte Honorare sind von MWC zu erstatten. Auch im Fall dieser Kündigung trägt jede Partei weitergehende Schäden (z.B. Hotelbuchungen, Flugbuchungen etc.) selbst. 

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(5) Für den Fall, dass das Ereignis länger als 12 Monate andauert, wird der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Endabrechnung durch MWC erstellt. In dieser Abrechnung werden die Leistungen von MWC und die geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass der/die AG noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen muss, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach Endabrechnungserhalt gezahlt werden. 

Sollte es zu Gunsten des/der AG eine Gutschrift geben, wird diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Endabrechnung ausgezahlt. Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden. Weitergehende Ansprüche aufgrund der höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt für sich die für sie entstandenen Schäden selbst. 

 

6. Teil
Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

 

21 Änderung dieser AGB

Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Anpassung der Angebote von MWC, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Bei wesentlichen Änderungen, die den/die AG betreffen, informiert MWC den/die AG rechtzeitig über die geplanten Änderungen. Der/die AG haben nach der Information ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach Ablauf dieser Frist, sind diese neuen Regelungen wirksamer Vertragsbestandteil geworden. 

 

22 Schlussbestimmungen
(1) Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden – wobei E-Mail (Textform) ausreichend ist.

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(2) Soweit der/die AG als Verbraucher bei Abschluss des Vertrages den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch MWC aus Deutschland verlegt hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von MWC in München. Für Kaufleute i.S.d. HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand der Sitz von MWC.

​

(3) MWC weist darauf hin, dass dem/der AG neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Verfügung steht. Einzelheiten dazu finden sich in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr

MWC nimmt nicht an dem Streitbeilegungsverfahren teil.

​

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Der in der Regelung vereinbarte Leistungsumfang ist dann in dem rechtlich zulässigen Maß anzupassen.

 

Version 1 

Stand Februar 2022



 

 

Anhang

 

Anhang 1:

Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrung

 

(1) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

(2) Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite stellen kein bindendes Angebot von MWC dar. Erst die Buchung einer Leistung durch den/die AG ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Im Falle der Annahme dieses Angebotes versendet MWC eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Damit kommt der Vertrag über die Buchung / den Kauf zustande.

(3) Die von MWC angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive Steuern (für Deutschland).

(4) Die für die Abwicklung des Vertrages zwischen dem/der AG und MWC benötigten Daten werden von M;WC gespeichert und sind für den/die AG jederzeit zugänglich. Insoweit verweist MWC auf die Regelung der Datenschutzerklärung auf Webseite von MWC.

(5) Als Verbraucher hat der/die AG ein Widerrufsrecht gemäß der nachstehenden Belehrung – 


 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
 

Ihnen steht kein Widerrufsrecht zu, wenn Sie ausdrücklich bei Ihrer Buchung / Ihrem Kauf zugestimmt haben, dass MindWell-Coaching bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen soll und diese Leistung vollständig erbracht wurde. Hat MindWell-Coaching die Leistung teilweise erbracht, steht Ihnen insoweit kein Widerrufsrecht mehr zu.


 

Fristbeginn bei Buchung von Coaching

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Der Vertragsschluss kommt an dem Tag zustande, an dem der/die AG von MWC nach erfolgreicher Buchung / eines Kaufs eine Bestätigungs-E-Mail bekommt. 

 

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der/die AG MWC an mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren unter:


MindWell Coaching

Daniel Angermann

Säbener Straße 154

81545 München

oder an info@mindwell-coaching.de

 

Der/die AG kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
 

 

Anhang 2

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der/die AG die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

 

Folgen des Widerrufs 

Wenn der/die AG diesen Vertrag widerruft, hat MWC alle geleisteten Zahlungen, die MWC von Ihnen erhalten hat, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei MWC eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet MWC dasselbe Zahlungsmittel, das der/die AG bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.

Hat der/die AG die Zahlung als Banküberweisung getätigt, teilt der/die AG MWC die Kontodaten mit, da auf dem Kontoauszug nur einen Teil der Kontodaten zu sehen sind.

 

Hat der/die AG zugestimmt, dass MWC bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen soll, dann haben der/die AG für diese Leistungen auch die Gegenleistung (Honorar) zu erbringen und insoweit keinen Erstattungsanspruch. 

 

 

Muster Widerrufsvorlage

 

Muster für das Widerrufsformular gemäß

Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB

 

MindWell Coaching

Daniel Angermann

Säbener Straße 154

81545 München

oder an info@mindwell-coaching.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Buchung des Coaching-Programms (Beschreibung, damit eindeutig festgestellt werden kann, auf welche Buchung sich der Widerruf bezieht)

 

  • gebucht am: (*). . . . ./ . . . . .

  • Bestätigungs-E-Mail erhalten am: (*)

  • Name des/der Verbraucher(s);

  • Anschrift des/der Verbraucher(s);

  • Kontodaten für die Rückerstattung

  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier);

 

Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen

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